Grundleitsatz

Bei der betrieblichen Leistungserstellung und dem Einsatz von Mitteln stellen wir das Leben und die Gesundheit in den Vordergrund und sorgen aktiv für dessen Schutz und für die Verhütung von Unfällen.

  • Wir fördern die Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge unserer Mitarbeitenden durch zweckmässige Arbeitsorganisation und Hilfsmittel, Führung und Ausbildung.
  • Fragen der Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge behandeln wir mit gleicher Gewichtung wie Fragen der Qualität, Produktivität und Wirtschaftlichkeit. Sie sind integrale Bestandteile unserer unternehmerischen Verantwortung.
  • Wir verpflichten uns zur Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen und streben eine kontinuierliche Verbesserung von Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge an.
  • Wir sorgen für den Schutz von Drittpersonen in unserem direkten Arbeitsumfeld.
  • Wir erwarten von unseren Partnern eine aktive Unterstützung in allen Belangen der Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge.

Dieses Leitbild ist vom VR mit der Unterstützung des SIBE erarbeitet worden.

Stans, 24. September 2013

Daniel Baur, Präsident VR
Markus Baur, Mitglied VR

Definition UVGV = Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge
Definition ATSG = Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts

Definition Unfall Art. 4 ATSG:
Unfall ist die 1 plötzliche, 2 nicht beabsichtigte 4 schädigende Einwirkung eines 4 ungewöhnli­chen 5 äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperli­chen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Definition Gesundheit der WHO:
Gesundheit bedeutet vollständiges körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht allein das Nichtvorhandensein von Krankheit und Schädigungen.