Grundleitsatz
Bei der betrieblichen Leistungserstellung und dem Einsatz von Mitteln stellen wir das Leben und die Gesundheit in den Vordergrund und sorgen aktiv für dessen Schutz und für die Verhütung von Unfällen.
Dieses Leitbild ist vom VR mit der Unterstützung des SIBE erarbeitet worden.
Stans, 24. September 2013
Daniel Baur, Präsident VR
Markus Baur, Mitglied VR
Definition UVGV = Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge
Definition ATSG = Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts
Definition Unfall Art. 4 ATSG:
Unfall ist die 1 plötzliche, 2 nicht beabsichtigte 4 schädigende Einwirkung eines 4 ungewöhnlichen 5 äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
Definition Gesundheit der WHO:
Gesundheit bedeutet vollständiges körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht allein das Nichtvorhandensein von Krankheit und Schädigungen.